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wir im Gemeinderat
Fraktionserklärungen/Veröffentlichungen

Anträge der Fraktion Bürger-Aktiv/Ödp vom 01.05.2012
  
1. Wir fordern die Verwaltung auf, sich um Landesgelder für das  Frei- und Seebad zu bemühen. Nach unserer Information hat auch die Gemeinde Immenstaad einen sehr hohen Betrag aus Landesmitteln erhalten.
 
2. Wir bitten die Verwaltung auch für das Frei- und Seebad Friedrichshafen-Fischbach einen Betriebskostenzuschuss im Zeppelinhaushalt zur Verfügung zu stellen, analog der Zuschüsse für das Wellenbad Ailingen und das städtische Hallenbad.
7120.000 Zuschuss Betriebskosten Wellenbad  350.000 €
7121.000 Zuschuss Betriebskosten Hallenbad   500.000 €
   
Mit freundlichen Grüßen
Monika Bäuerle
Fraktionsvorsitz
Fraktion Bürger-Aktiv/Ödp

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Liebe Kollegen im Gemeinderat,
zu eurer Information anbei die E-mail welche ich am 01.03.2012 versandt 
und am 05.03.2012 in der Sitzung nachgefragt habe.  

Mit freundlichen Grüßen Monika Bäuerle

Von: Bäuerle, Monika
Gesendet: Donnerstag, 1. März 2012 14:00
An: Brand, Andreas; Köhler, Dr., Stefan; Hauswald, Peter
Cc: BA/ÖDP
Betreff: Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum in Fischbach

 Sehr geehrte Herren Brand, Dr. Köhler und Hauswald,
 im Folgenden übersende ich Ihnen die Anfrage unserer Fraktion verbunden mit der Bitte um schnellstmögliche Beantwortung.
 Mit freundlichen Grüßen
 Monika Bäuerle

         Anfrage der Fraktion Bürger-Aktiv/Ödp vom 01.03.2012

 
Zum Thermal-Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum in Fischbach:
 
1) Betrifft die Abbrucharbeiten beim vorgenannten Bauvorhaben.
Wurde für das Bestandsgebäude eine Abbruchgenehmigung erteilt?
Wenn ja durch welche Person? (§ 266 + § 823 BGB)
 
2) Im Rahmen-Vertrag ist festgelegt
§ 4  Absatz 6.  Bankbürgschaft für Bau und Betrieb des Thermal- und Erlebnisbades:
 
Zur Sicherung der sämtlichen Ansprüche der Stadt Friedrichshafen aus diesem Rahmenvertrag und dem Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück
verpflichtet sich der Anbieter zur Beibringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer der Stadt Friedrichshafen genehmen Großbank
oder einem Versicherungsunternehmen in Höhe der anfallenden Baukosten zur Absicherung der vollständigen Herstellung des Bauvorhabens.
Der Anbieter kann diese Sicherheitsleistung auch durch die Beibringung einer Erfüllungsgarantie einer Großbank oder Versicherung stellen,
die jedoch inhaltlich den Vorschriften der §§ 765 ff. BGB über die Bürgschaft entsprechen muss, d. h. es muss eine selbstschuldnerische Garantieerklärung sein
unter Verzicht auf eine evtl. mögliche Einrede der Vorausklage.
Der Anbieter verpflichtet sich vor Baubeginn, das Vorhandensein der gesamten Finanzierung für das Projekt von einer Bank bestätigen zu lassen.
 
Es ist hier anzunehmen, dass hier der abgeschlossene Rahmenvertrag gilt und noch nicht mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes begonnen werden darf.
 
3) Innerhalb des Bestandsgebäudes wurden bereits umfangreiche Bohrungen durch Herrn Eicher oder seinen Beauftragten durchgeführt. Hat er dazu das Recht?                                 Siehe auch Landesbauordnung Baden-Württemberg Fassung 2010 § 47.
 
4) Es besteht Unklarheit mit welchem Bauteil Herr Eicher beginnen will. Kann das durch die Verwaltung geklärt werden?
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MTU Materialwirtschaftszentrum

Fraktionserklärung vom 26.04.2010

Es handelt sich um das umfangreichste Bebauungsplanverfahren seit der Messeverlagerung. In diesem Verfahren muss der erst neu erstellte Flächennutzungsplan und der Regionalplan grundlegend geändert werden.

1)   Wir sind für den Wirtschaftsstandort Friedrichshafen.

Es war vollkommen richtig eine passende Gewerbefläche für die Firma Tognum/MTU auf Friedrichshafener Gemarkung zu suchen, nachdem der Bürgerentscheid in Salem die Ansiedlung des Materialwirtschaftszentrums verhindert hat.Das sehen wir als notwendigen Beitrag zur Standortsicherung an.

In Salem hatte MTU ca. 8 ha vorgesehen.
In Friedrichshafen hat man dann die Fläche zuerst auf 27 ha angehoben.
Jetzt sollen ca. 15 ha überbaut werden. 

Da fallen uns schon die Alternativ Standorte ein, die wegen zu geringer Größe nicht weiter untersucht wurden.

Z. B. der Standort Hirschlatt mit ca. 17 ha.

Pro

  • Bedingt geeigneter Grundstückszuschnitt 
  • Städtische ÖPNV-Anbindung gegeben (Stadtbusverkehr)
  • langfristig: Lage an B 30 neu
  • sehr geringe Anzahl privater Grundstückseigentümer betroffen

Contra

  •  keine ausreichende Flächengröße für beide Betriebseinheiten
  • keine Erweiterungsmöglichkeiten auf demselben Areal

Die Firma MTU hat im Januar 1991 eine Planstudie zur Zentralisierung der Außenlager und den Aufbau eines Logistikzentrums als Entlastung der Werke 1+2 erarbeiten lassen. Diese Planstudie sah das Logistikzentrum in der Nähe der Neuen Messe vor.

2)   Der von der ehemaligen Verwaltungsspitze ausgewählte Standort in Kluftern ist sehr kritisch einzustufen und wirft immense Probleme in den verschiedenen Planungsebenen auf.

Da die Beeinträchtigungen angesichts der Dimension (337x261x17m) des Vorhabens für die Funktionen von Landschaft und Naturhaushalt ganz erheblich sind, muss jetzt ein umfangreiches Bauleit-Planungs-Verfahren durchgezogen werden.  

(88.035,3m², 1.496.600,1m³)

Die Änderung des Flächen-Nutzungsplanes und des Regionalplanes sind erforderlich, weil durch die Planungen ein regional bedeutsamer Grünzug erheblich reduziert wird.

Trotz vieler Gutachten und Minimierungsmaßnahmen verbleiben Funktionsbeeinträchtigungen für den betroffenen schutzbedürftigen Bereich der Naturschutz- und Landschaftspflege, aber auch für die benachbarte Wohnbebauung.

Aber insbesondere die verkehrliche Situation ist vermutlich, auch mit den vorgesehenen Verkehrsmaßnahmen, nicht in den Griff zu bekommen.

3)   Meine Anfrage im technischen Ausschuss am 21.04.2010 wie hoch die gesamten Planungskosten für das aufwändige Verfahren sind, konnte noch nicht beziffert werden. Es geht sicherlich um einen 6 - 7stelligen Betrag.

Auch stellt sich die Frage, warum die Planung des auf den Investor MTU bezogenen Gewerbegebietes nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan ausgeführt wird. Hätte der Gemeinderat einen solchen damals fordern müssen?

Beim B-Planverfahren des Klinikums soll jetzt anders verfahren werden.

Wie kritisch die Situation ist, wird durch die umfangreichen, detaillierten Einwendungen der Bürger aus Kluftern und Immenstaad auf über 900 Seiten incl. Stellungnahmen deutlich. 

Der größte Teil der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen, sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, werden im übrigen nicht berücksichtigt.
 

Diese Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger wollen wir nicht ignorieren. 

Wir befinden uns, wie bereits erwähnt, in einem Dilemma:
Eigentlich müssten wir gegen dieses auch überregional bedeutsame Projekt stimmen. 

Wegen der eingangs benannten Stärkung des Wirtschaftsstandortes Friedrichshafen, werden wir uns bei den das MWZ betreffenden Tagesordnungspunkten 2 - 7  Flächen-Nutzungs-Plan + Bebauungs-Plan usw. enthalten. 

4)  ZU TOP 5 GR (TOP 7 OSR Kluftern) 

Bebauungsplan Nr. 745 Gewerbegebiet Kluftern-Süd:
Bindungsbeschluss zur Zuordnung von externen Ersatzmaßnahmen
im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB
(Der Gemeinderat beschließt, die im Antrag aufgelisteten Maßnahmen entsprechend der nachfolgenden Erläuterung, als Kompensationsmaßnahmen dem Bebauungsplan Nr. 745 „Gewerbegebiet Kluftern-Süd“ zuzuordnen und diese durchzuführen.) 
 

Die Ausgleichsmaßnahme 5.6 (Mühlbachtal) ist aus der Planung herauszunehmen. Dafür sind Flächen in der Lipbachsenke aufzunehmen. 

Hier unterstützen wir den Ortschaftsrat Kluftern.

Letztes Update: 03.05.2012