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MTU Materialwirtschaftszentrum
Fraktionserklärung vom 26.04.2010
Es handelt sich um das
umfangreichste Bebauungsplanverfahren seit der Messeverlagerung. In diesem
Verfahren muss der erst neu erstellte Flächennutzungsplan und der Regionalplan
grundlegend geändert werden.
1) Wir
sind für den Wirtschaftsstandort Friedrichshafen.
Es war vollkommen richtig eine
passende Gewerbefläche für die Firma Tognum/MTU auf Friedrichshafener Gemarkung
zu suchen, nachdem der Bürgerentscheid in Salem die Ansiedlung des Materialwirtschaftszentrums
verhindert hat.Das sehen wir als notwendigen Beitrag
zur Standortsicherung an.
In Salem hatte MTU ca. 8 ha
vorgesehen.
In Friedrichshafen hat man dann
die Fläche zuerst auf 27 ha angehoben.
Jetzt sollen ca. 15 ha überbaut
werden.
Da fallen uns schon die
Alternativ Standorte ein, die wegen zu geringer Größe nicht weiter untersucht
wurden.
Z. B. der Standort Hirschlatt
mit ca. 17 ha.
Pro
- Bedingt
geeigneter Grundstückszuschnitt
- Städtische
ÖPNV-Anbindung gegeben (Stadtbusverkehr)
- langfristig:
Lage an B 30 neu
- sehr
geringe Anzahl privater Grundstückseigentümer betroffen
Contra
- keine
ausreichende Flächengröße für beide Betriebseinheiten
- keine
Erweiterungsmöglichkeiten auf demselben Areal
Die Firma MTU hat im Januar 1991 eine Planstudie zur Zentralisierung
der Außenlager und den Aufbau eines Logistikzentrums als Entlastung der Werke
1+2 erarbeiten lassen. Diese Planstudie sah das Logistikzentrum in der Nähe der
Neuen Messe vor.
2) Der
von der ehemaligen Verwaltungsspitze ausgewählte Standort in Kluftern ist sehr
kritisch einzustufen und wirft immense Probleme in den verschiedenen
Planungsebenen auf.
Da die Beeinträchtigungen angesichts
der Dimension (337x261x17m) des Vorhabens für die Funktionen von Landschaft und
Naturhaushalt ganz erheblich sind, muss jetzt ein umfangreiches Bauleit-Planungs-Verfahren
durchgezogen werden.
(88.035,3m², 1.496.600,1m³)
Die Änderung des Flächen-Nutzungsplanes und des Regionalplanes sind
erforderlich, weil durch die Planungen ein regional bedeutsamer Grünzug
erheblich reduziert wird.
Trotz
vieler Gutachten und Minimierungsmaßnahmen verbleiben
Funktionsbeeinträchtigungen für den betroffenen schutzbedürftigen Bereich der
Naturschutz- und Landschaftspflege, aber auch für die benachbarte Wohnbebauung.
Aber insbesondere die verkehrliche Situation ist vermutlich, auch mit
den vorgesehenen Verkehrsmaßnahmen, nicht in den Griff zu bekommen.
3) Meine
Anfrage im technischen Ausschuss am 21.04.2010 wie hoch die gesamten
Planungskosten für das aufwändige Verfahren sind, konnte noch nicht beziffert
werden. Es geht sicherlich um einen 6 - 7stelligen Betrag.
Auch stellt sich die Frage, warum die Planung des auf
den Investor MTU bezogenen Gewerbegebietes nicht als vorhabenbezogener
Bebauungsplan ausgeführt wird. Hätte der Gemeinderat einen solchen damals fordern
müssen?
Beim B-Planverfahren des Klinikums soll jetzt anders
verfahren werden.
Wie kritisch die Situation ist, wird
durch die umfangreichen, detaillierten Einwendungen der Bürger aus Kluftern und
Immenstaad auf über 900 Seiten incl. Stellungnahmen deutlich.
Der größte
Teil der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und in der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen,
sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt
vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt,
werden im übrigen nicht
berücksichtigt.
Diese Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger wollen wir
nicht ignorieren.
Wir befinden uns, wie bereits erwähnt, in einem Dilemma:
Eigentlich müssten wir gegen dieses auch überregional bedeutsame
Projekt stimmen.
Wegen der eingangs benannten Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Friedrichshafen, werden wir uns bei den das MWZ betreffenden
Tagesordnungspunkten 2 - 7 Flächen-Nutzungs-Plan
+ Bebauungs-Plan usw. enthalten.
4) ZU TOP 5
GR (TOP
7 OSR Kluftern)
Bebauungsplan Nr. 745
Gewerbegebiet Kluftern-Süd:
Bindungsbeschluss zur Zuordnung von externen Ersatzmaßnahmen
im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB
(Der Gemeinderat beschließt,
die im Antrag aufgelisteten Maßnahmen entsprechend der nachfolgenden
Erläuterung, als Kompensationsmaßnahmen dem Bebauungsplan Nr. 745
„Gewerbegebiet Kluftern-Süd“ zuzuordnen und diese durchzuführen.)
Die Ausgleichsmaßnahme 5.6 (Mühlbachtal) ist aus der
Planung herauszunehmen. Dafür sind Flächen in der Lipbachsenke aufzunehmen.
Hier unterstützen wir den Ortschaftsrat Kluftern.
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